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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Die fünf Kennzeichen und was sie bedeuten... Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USK-Kennzeichen hingewiesen.

 

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.



Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

 Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche   Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische   Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine   bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen   Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich   erscheinen.

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind. 

Diese ist ein offizieller Auszug von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und kann jederzeit auf usk.de nachgelesen werden.

Aktualisiert ( Samstag, den 19. Januar 2008 um 16:11 Uhr )  

Hinweis

Zurzeit überarbeiten und optimieren wir unser System. Etwaige Fehler können kurzzeitig auftreten. Leider ist die Zeit etwas knapp bemessen, sodass sich dieser Prozess etwas strecken könnte.

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